Steuern für Vermieter — ungeschönt erklärt
Vermieten ist einfach.Die Steuer dazu nicht.
Jeden Dienstagmorgen eine Ausgabe zu Vermietung und Verpachtung: ein Urteil, eine Frist oder eine Stellschraube – durchgerechnet, mit Quelle, in 500 bis 900 Wörtern. Von jemandem, der die Anlage V täglich sieht.
Ich schreddere Komplexität, nicht Deine Belege.
6 Säulen · 18 Kapitel · 47 Schaubilder
Der Newsletter
Vier Dinge, die jede Woche drinstehen können
Nie alle vier auf einmal. Eine Ausgabe, ein Thema – das ist der Unterschied zu den Rundbriefen, die alles streifen und nichts erklären.
Urteile, die etwas ändern
BFH, BGH und Instanzgerichte – aber nur, wenn die Entscheidung für Vermieter eine praktische Folge hat. Mit der Rechnung dazu, nicht nur dem Aktenzeichen.
Fristen, bevor sie ablaufen
Nebenkostenabrechnung, Erklärungsfristen, Übergangsregeln im GEG. Rechtzeitig statt rückblickend.
Die Stellschrauben
AfA, Restnutzungsdauer, Kaufpreisaufteilung, anschaffungsnahe Herstellungskosten – die Punkte, an denen es wirklich hängt.
Vorlagen, die Du behältst
Ändert sich ein Satz oder eine Frist, bekommst Du die neue Fassung zugeschickt, ohne noch einmal danach suchen zu müssen.
Kostenlos. Keine Werbung, keine Affiliate-Links, keine Weitergabe Deiner Adresse. Der Versand läuft über Steady; Du brauchst kein Konto, nur eine E-Mail-Adresse. Bestätigung per Doppel-Opt-in, Abmeldelink in jeder Ausgabe.
Das Buch
Das einzige Buch, das Du als Vermieter lesen musst
Von der Bonitäts-Analyse über das Bankgespräch und steuerliche Stellschrauben bis zum skaliersicheren Immobilien-Portfolio. Zum Buch gehört ein Arbeitspaket mit sechs Dateien – es liegt offen, ohne Anmeldung.
Wer das schreibt
Rund 1.500 Einkommensteuererklärungen im Jahr
Ich bin Steuerfachangestellter mit Schwerpunkt Einkommensteuerrecht und arbeite seit über zehn Jahren bei einem großen Lohnsteuerhilfeverein. Etwa 1.500 Einkommensteuererklärungen gehen pro Jahr über meinen Schreibtisch – darunter jedes Jahr mehrere Hundert mit Anlage V.
Deshalb steht in diesem Newsletter nicht, was in Ratgebern steht, sondern was im Fall danebengeht: welche Zeile regelmäßig leer bleibt, obwohl Geld dahintersteckt, und welche Nachfrage vom Finanzamt mit Ansage kommt.
Die Grenze
Was hier nicht passiert
Ich beantworte keine Einzelfälle. Eine konkrete Antwort auf Deinen konkreten Fall wäre Beratung, und die ist denen vorbehalten, die dafür zugelassen sind. Zuständig ist ein Lohnsteuerhilfeverein in Deiner Nähe oder ein Steuerberater; beide Berufsstände führen öffentliche Verzeichnisse. Gute Fragen greife ich stattdessen allgemein gefasst in einer Ausgabe auf – ohne Namen, ohne Deine Zahlen.